RSV & RSVPlus

Sichern Sie Ihre Kreditrate ab.

Wer zahlt Ihre monatlichen Kreditraten weiter, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind? Ganz gleich, ob wegen einer schweren Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder im Todesfall – Sie werden vermutlich nicht wollen, dass Ihre Zahlungsverpflichtungen von Ihrem Ehepartner, Ihrer Ehepartnerin oder Familienmitgliedern übernommen werden müssen.

Unsere Restschuldversicherungen übernehmen den ausstehenden Kreditbetrag bzw. tilgen die Raten weiter für alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen. Das ist für Sie vor allem dann relevent, wenn Sie selbstständig, unbefristet angestellt oder freiberuflich tätig sind, und Sie beim Abschluss Ihrer Fahrzeugfinanzierung kein finanzielles Risiko eingehen möchten.

Der Versicherungsschutz kann im Alter von 18 bis 71 Jahren bei der RSV und 18 bis 63 Jahren bei der RSVPlus abgeschlossen werden. Abgesichert sind Sie dann für den Zeitraum bis zur Vollendung des 75. (RSV) bzw. 65. Lebensjahres (RSVPlus).

Ihre Vorteile:

  • Absicherung Ihrer Kreditraten
  • Hoher Schutz bei geringen Kosten

RSV und RSVPlus im Vergleich

Risiko Absicherung mit RSVPlus Absicherung mit RSV
Arbeitsunfähigkeit / Schwere Krankheit

Über die gesamte Finanzierungslaufzeit

Für die ersten 12 Monate der Finanzierung

Arbeitslosigkeit

Über die gesamte Finanzierungslaufzeit

Für die ersten 12 Monate der Finanzierung

Todesfall

Über die gesamte Finanzierungslaufzeit

Über die gesamte Finanzierungslaufzeit

  • Umfassenden Schutz bietet die RSVPlus bei Finanzierungen ab 18 Monaten Laufzeit: Neben dem Todesfall sind auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit und Arbeitslosigkeit über die gesamte Finanzierungslaufzeit abgesichert.
  • Bei der RSV sind die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit für die ersten 12 Monate der Finanzierung abgesichert, sowie der Todesfall für die gesamte Laufzeit.

So schließen Sie die
RSV & RSVPlus ab:

Sprechen Sie einfach Ihren Autohändler an – er unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Finanzierung Ihres neuen Fahrzeugs mit RSV oder RSVPlus.

Haben Sie Fragen?


Wir beraten Sie umfassend zu all unseren Versicherungen, damit Sie - je nach persönlicher Lebenssituation - rundum abgesichert sind.

Zum Kontakt 

Produktleistungen: Details im Überblick

Arbeitsunfähigkeit

LeistungsfallArbeitsunfähigkeit
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittDarlehensnehmer ist jünger als 65 Jahre und ist angestellt oder selbstständig
LeistungMax. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit42 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen an Wirbelkörpern Bandscheiben oder Nervenwurzeln

 

Schwere Krankheit

LeistungsfallErstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittDarlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig
LeistungEinmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate (exkl. Unfall)
KarenzzeitEntfällt
Besondere AusschlüsseEntfällt

 

Arbeitslosigkeit

LeistungsfallArbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittDarlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig
LeistungMax. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate
Karenzzeit60 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Auslaufen einer befristeten Beschäftigung

 

Todesfall

LeistungsfallVersterben der versicherten Person
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittEntfällt
LeistungEinmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate (exkl. Unfall)
KarenzzeitEntfällt
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen

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GAP-Versicherung

Passende Ergänzung Ihrer Kfz-Versicherung: Bei Fahrzeugverlust zahlt die GAP-Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kreditrestforderung.

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