Mit der Restschuldversicherung sichern Sie die Rückzahlung Ihres ausstehenden Kreditbetrages bei Arbeitsunfähigkeit und Tod ab – mit nur geringen monatlichen Beiträgen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit bzw. schwerer Krankheit werden Ihre offenen Kreditraten weiter getilgt und im Todesfall wird Ihre verbliebene Restschuld gezahlt.
Die Restschuldversicherung ist für Sie die passende Wahl, wenn Sie – z. B. als Berufstätiger mit Familie oder als Alleinverdiener – beim Abschluss Ihrer Auto-Finanzierung kein finanzielles Risiko eingehen möchten. Sie können Ihre Kredite für alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen absichern.
Beschreibung | Kombinierte Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Absicherung bei schwerer Krankheit und Todesfallabsicherung |
Laufzeit | Für die Dauer der Finanzierungslaufzeit |
Leistungen | Bei Arbeitsunfähigkeit:
Bei schwerer Krankheit:
|
Gesundheitsprüfung | keine |
Wartezeit | 3 Monate |
Karenzzeit | 42 Tage (für die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit) |
Ausschlüsse | Die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit endet bei Vollendung des 65. Lebensjahres. |
Voraussetzungen für den Vertragsabschluss | Abschluss eines Finanzierungsvertrags mit der BDK. Vollendung des 18. Lebensjahres bei Vertragsabschluss. Maximales Eintrittsalter: 71 Jahre Maximales Alter bei Ablauf des Vertrages: 75 Jahre |
Versicherer | Société Générale Insurance |
Hinweis | Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Eine rechtsverbindliche Auskunft über alle Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance. |
Die Restschuldversicherung schließen Sie zusammen mit einer BDK-Finanzierung bei Ihrem Autohändler ab. Lassen Sie sich einfach ein individuelles Angebot in Ihrem Autohaus erstellen. Informationen zu weiteren BDK-Produkten finden Sie in unserer Übersicht.
Eine passende Lösung, wenn Sie die Zahlung Ihrer Kreditraten für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod absichern wollen.
Jetzt mehr erfahrenSie sichern sich einen Kaufpreisschutz: Im Schadenfall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglich gezahltem Kaufpreis ersetzt.
Jetzt mehr erfahren