RSV & RSVPlus Sichern Sie Ihre Kreditrate ab.

Mit unseren Restschuldversicherungen sichern Sie die Rückzahlung Ihres ausstehenden Kreditbetrages im Todesfall, bei Arbeits­unfähigkeit bzw. schwerer Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit ab – und das mit nur geringen monatlichen Beiträgen. Der ausstehende Kreditbetrag wird übernommen bzw. die Raten weiter getilgt.

Für wen ist die Restschuldversicherung geeignet?

Die Restschuldversicherung ist für Sie die passende Wahl, wenn Sie – z. B. als Berufstätiger mit Familie oder als Alleinverdiener – beim Abschluss Ihrer Fahrzeugfinanzierung kein finanzielles Risiko eingehen möchten. Sie können Ihre Kredite für alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen absichern.

RSV und RSVPlus im Vergleich

(Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf die Grafik)

  • Umfassenden Schutz bietet die RSVPlus bei Finanzierungen ab 18 Monaten Laufzeit: Neben dem Todesfall sind auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit und Arbeitslosigkeit über die gesamte Finanzierungslaufzeit abgesichert.
  • Bei der RSV sind die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit für die ersten 12 Monate der Finanzierung abgesichert, sowie der Todesfall für die gesamte Laufzeit.

Produktleistungen: Details im Überblick

Todesfall

Leistungsfall Versterben der versicherten Person
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Entfällt
Leistung Einmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit Entfällt
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen

 

Arbeitsunfähigkeit

Leistungsfall Arbeitsunfähigkeit
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Darlehensnehmer ist jünger als 65 Jahre und ist angestellt oder selbstständig
Leistung Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit 42 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen an Wirbelkörpern Bandscheiben oder Nervenwurzeln

 

Schwere Krankheit

Leistungsfall Erstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Darlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig
Leistung Einmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit Entfällt
Besondere Ausschlüsse Entfällt

 

Arbeitslosigkeit

Leistungsfall Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Darlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig
Leistung Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate
Karenzzeit 60 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Auslaufen einer befristeten Beschäftigung

 

Unterstützung beim Abschluss der Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung schließen Sie zusammen mit einer  BDK-Finanzierung bei Ihrem Autohändler ab. Lassen Sie sich einfach ein individuelles Angebot in Ihrem Autohaus erstellen. Informationen zu weiteren BDK-Produkten finden Sie in unserer Übersicht.

 

Vorteile der Restschuldversicherungen

  • Absicherung Ihrer Kreditraten
  • Hoher Schutz bei geringen Kosten

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne rund um die Restschuldversicherungen für Ihren privaten Autokredit.

Zum Kontakt  

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