Private GAP-Versicherung (GAP-Versicherung Auto-Kredit)

GAP-Versicherung

Totalschaden und Diebstahl absichern

Was passiert bei Verlust Ihres Autos bevor der Kredit vollkommen abbezahlt ist? Meistens erstatten Kasko-Versicherungen nur den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Aber diese Summe deckt nicht den Ablösewert des Kredits. Sie können also nicht ohne zusätzliche Kosten ein neues Fahrzeug kaufen.

Mit der GAP-Versicherung minimieren Sie Ihren finanziellen Verlust bei einem Totalschaden oder Diebstahl Ihres finanzierten Fahrzeugs. Sie ergänzt die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung und erstattet die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert Ihres Autos und dem Ablösewert des Kredites. Außerdem ist mitgeführtes Equipment im Schadenfall mitversichert. Selbstverständlich leistet die GAP-Versicherung auch, wenn Sie sich nicht direkt ein neues Auto zulegen. Sie können übrigens alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen absichern.

Ihre Vorteile:

  • Bis zu 15.000 Euro Absicherung bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung
  • Hoher Schutz bei geringer Prämie

So schließen Sie die
GAP-Versicherung ab:

Sprechen Sie einfach Ihren Autohändler an – er unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Finanzierung Ihres neuen Fahrzeugs mit GAP-Versicherung.

Haben Sie Fragen?


Wir beraten Sie umfassend zu all unseren Versicherungen, damit Sie - je nach persönlicher Lebenssituation - rundum abgesichert sind.

Zum Kontakt 

Leistungen

  • Im Schadenfall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert des Darlehens erstattet – maximal 15.000 Euro bei Totalschaden oder Diebstahl Ihres Fahrzeuges.
  • Abgedeckt sind neben Unfallschäden (Eigen- oder Fremdverschulden) auch Schäden durch Brand, Explosion, Hagel, Sturm oder Überschwemmung.
  • Zusätzlich werden die Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung bis maximal 1.000 Euro sowie die nicht verbrauchte Anzahlung (sofern geleitstet) erstattet.
  • Reparatur- und Wartungskosten der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt werden bis max. 700 Euro erstattet.*
  • Mitgeführtes Equipment ist mitversichert. Kindersitz: bis zu 400 Euro, Kinderwagen: bis zu 800 Euro, Hundebox: bis zu 100 Euro, Dachbox: bis zu 300 Euro, Fahrradträger: bis zu 350 Euro, Golfbag und Golfcaddy: bis zu 300 Euro.
  • Bezuschussung für ein gewünschtes Fahrtraining/Fahrsicherheitstraining nach einem Unfall: bis zu 200 Euro.
  • Die Versicherungslaufzeit entspricht der Finanzierungslaufzeit: Maximal 84 Monate.
  • Die GAP-Versicherung (Auto-Kredit) wird zusammen mit der Fahrzeugfinanzierung abgeschlossen und die Versicherungsprämie als Einmalbetrag über das Darlehen mitfinanziert.
  • Sie werden über die Société Générale Insurance versichert.
  • Ihr Versicherungsschutz besteht ab Unterzeichnung des Kreditvertrages, jedoch frühestens ab Übergabe des versicherten Fahrzeuges an Sie. Ihr Schutz endet  am Ende des Monats, in dem Sie die letzte Rate gezahlt haben.  
  • Sie können die GAP-Versicherung (Finanzierung) jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Versicherungsmonats schriftlich kündigen.
  • Übernahme der nicht verbrauchten Anzahlung (sofern geleistet)

Hinweis: Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Eine rechtsverbindliche Auskunft über alle Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance.

Voraussetzungen für die GAP-Versicherung

  • Sie müssen bei Versicherungsbeginn mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und einen Finanzierungsvertrag mit der BDK abgeschlossen haben.
  • Ihr ständiger Wohnsitz ist in Deutschland.
  • Ihr Auto ist in Deutschland zugelassen.
  • Der Kaufpreis gemäß Kaufvertrag des Fahrzeuges beträgt maximal 80.000 Euro.
  • Der Wagen ist bei Vertragsbeginn maximal 7 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
  • Bei Vertragsende ist Ihr Fahrzeug maximal 14 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).

* Vorausgesetzt, es wird ein Neu-, Jung, oder Gebrauchtwagen beim selben Händler erworben.


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