Mit der GAP-Versicherung minimieren Sie Ihren finanziellen Schaden bei einem Verlust Ihres finanzierten Fahrzeugs. Ihre Kfz-Versicherung ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden nämlich nur den Preis, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeuges am Tag des Schadenereignisses bezahlt werden müsste, nicht aber den Ablösewert Ihres Darlehens. Sie können sich also nicht ohne zusätzliche Kosten ein neues Fahrzeug kaufen. Die GAP-Versicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung: Sie erstattet die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert Ihres Autos und dem Ablösewert des Kredites.
Die GAP-Versicherung eignet sich für Sie, wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie bei einem Verlust Ihres Fahrzeuges ohne Zusatzkosten ein Ersatz- bzw. Neufahrzeug bekommen und mobil bleiben können. Selbstverständlich leistet die GAP-Versicherung auch, wenn Sie sich nicht direkt ein neues Auto zulegen. Sie können alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen absichern.
Hinweis: Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Eine rechtsverbindliche Auskunft über alle Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance.
Die GAP-Versicherung schließen Sie zusammen mit einer Auto-Finanzierung der BDK über Ihren Autohändler ab. Wenden Sie sich gerne an ihn, er berät Sie gerne zur GAP-Versicherung und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot. Weitere Informationen zu BDK-Produkten finden Sie in unserer Produktübersicht für Privatkunden.
* Vorausgesetzt, es wird ein Neu-, Jung, oder Gebrauchtwagen beim selben Händler erworben.
Die Restschuldversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen im Todesfall, indem sie den ausstehenden Kreditbetrag übernimmt.
Jetzt mehr erfahrenSie sichern sich einen Kaufpreisschutz: Im Schadenfall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglich gezahltem Kaufpreis ersetzt.
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