GAP-Versicherung Absicherung Ihres Betriebs bei Pkw-Verlust.

GAP-Versicherung

Mit der GAP-Versicherung minimieren Sie den finanziellen Schaden für Ihren Betrieb bei einem Fahrzeugverlust. Denn: Bei Diebstahl oder Totalschaden Ihres betrieblich genutzten Fahrzeugs erstattet Ihnen die Kasko-Versicherung nur den Preis, der für den Kauf eines gleichwertigen Gebrauchtwagens am Tag des Schadenereignisses bezahlt werden müsste. Bei der Beschaffung eines Ersatz- oder Neufahrzeugs entstehen so also zusätzliche Kosten für Ihr Unternehmen. Die GAP-Versicherung ergänzt die Leistungen der Kfz-Versicherung durch die Erstattung der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert Ihres Geschäftsfahrzeuges und dem Ablösewert der Finanzierung. So sind Sie schnellstmöglich wieder mobil.

Sichern Sie jetzt Ihren über uns finanzierten Neu-, Jung- oder Gebrauchtwagen ab. Selbstverständlich leistet die GAP auch, wenn Sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt ein anderes Auto anschaffen.

Für wen ist die GAP-Versicherung geeignet?

Die GAP-Versicherung ist für Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige geeignet, die auch nach einem Schadensfall mobil bleiben- und keine Zusatzkosten für die Anschaffung eines Ersatz- oder Neufahrzeugs aufbringen möchten.

Leistungsmerkmale

  • Hoher Versicherungsschutz für Ihren betrieblich genutzten Pkw zu geringen Kosten.
  • Erleidet Ihr Geschäftsfahrzeug einen Totalschaden oder wird es gestohlen, so zahlt Ihnen die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert der Finanzierung – bis maximal 15.000 Euro.
  • Zusätzlich werden die Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung bis maximal 1.000 Euro sowie die nicht verbrauchte Anzahlung (sofern geleitstet) erstattet.
  • Erstattung von Reparatur- und Wartungskosten der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt bis max. 700 Euro.*
  • Die Versicherungslaufzeit entspricht der Finanzierungslaufzeit Ihres gewerblich genutzten Autos: Maximal 84 Monate.
  • Die GAP-Versicherung (Auto-Kredit) wird gemeinsam mit der Fahrzeugfinanzierung abgeschlossen.
  • Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag mitfinanziert.
  • Die Versicherung erfolgt über die Société Générale Insurance.
  • Ihr Versicherungsschutz besteht ab Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags, jedoch frühestens ab Übergabe des versicherten Geschäftsfahrzeugs. Der Versicherungsschutz läuft zum Ende des Monats aus, an dem die letzte Finanzierungsrate gezahlt wurde.
  • Ihre GAP-Versicherung (Finanzierung) können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Versicherungsmonats schriftlich kündigen.
  • Übernahme der nicht verbrauchten Anzahlung (sofern geleistet)

 
Hinweis: Rechtsverbindliche Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance.

Voraussetzungen für die gewerbliche GAP-Versicherung

  • Sie haben bei Versicherungsbeginn mindestens das 18. Lebensjahr vollendet. Erforderlich ist ferner ein abgeschlossener Finanzierungsvertrag mit der BDK.
  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz innerhalb Deutschlands.
  • Ihr Betriebsfahrzeug ist in Deutschland zugelassen. Der Kaufpreis Ihres Wagens gemäß Kaufvertrag beträgt maximal 80.000 Euro.
  • Das maximale Fahrzeugalter bei Vertragsbeginn liegt bei maximal 7 Jahren (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).
  • Bei Vertragsende ist der Dienstwagen maximal 14 Jahre alt (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).

Unterstützung beim Abschluss der GAP-Versicherung

Die GAP-Versicherung schließen Sie zusammen mit einer BDK-Finanzierung für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug bei Ihrem Autohändler ab. Fragen Sie nach einem individuellen Angebot. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden. 

* Vorausgesetzt, es wird ein Neu-, Jung, oder Gebrauchtwagen beim selben Händler erworben.

Vorteile der GAP-Versicherung

  • Sinnvolle Ergänzung der Kfz-Versicherung
  • Erleichtert die Neubeschaffung bei Fahrzeugverlust
  • Geringe Absicherungskosten
Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zur GAP-Versicherung für Ihr Geschäftsfahrzeug.

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