Mit der GAP-Versicherung bieten Sie Ihren Kunden mit Fahrzeugfinanzierung eine günstige Möglichkeit, sich für den Fall eines Diebstahls oder Totalschadens finanziell abzusichern. Die GAP-Absicherung ergänzt die Leistung der Kfz-Versicherung des Kunden und erleichtert ihm die unmittelbare Beschaffung eines Ersatz- bzw. Neuwagens in Ihrem Autohaus. Die Versicherung erstattet die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dem Ablösewert des Kundenkredites.
Die GAP-Versicherung eignet sich für private und gewerbliche Kunden, die bei einem Verlust ihres Fahrzeuges ohne Zusatzkosten ein Ersatz- bzw. Neufahrzeug bekommen möchten, um mobil zu bleiben. Es können alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen abgesichert werden. Die GAP-Versicherung leistet selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Kunde sich kein neues Auto zulegen möchte.
Hinweis: Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Rechtsverbindliche Informationen über alle Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance.
Die GAP-Versicherung für Ihre Kunden beantragen Sie zusammen mit einer Finanzierung einfach und unkompliziert über unser Online-Kalkulationssystem Phoenix. Sie benötigen weitere Informationen? Details und Leitfäden zu unseren Versicherungsprodukten stehen in Phoenix für Sie zum Download bereit.
Die Restschuldversicherung ermöglicht Ihren Kunden eine doppelte Absicherung bei der Tilgung des Autokredites im Fall von Arbeitsunfähigkeit und Tod.
Jetzt mehr erfahrenKaufpreisschutz für Kundenfahrzeuge bei Totalschaden oder Diebstahl: Es wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und gezahltem Kaufpreis ersetzt.
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