GAP-Versicherung für Ihre Kunden

GAP-Versicherung Absicherung bei Pkw-Verlust.

Mit der GAP-Versicherung bieten Sie Ihren Kunden mit Fahrzeugfinanzierung eine günstige Möglichkeit, sich für den Fall eines Diebstahls oder Totalschadens finanziell abzusichern. Die GAP-Absicherung ergänzt die Leistung der Kfz-Versicherung des Kunden und erleichtert ihm die unmittelbare Beschaffung eines Ersatz- bzw. Neuwagens in Ihrem Autohaus. Die Versicherung erstattet die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dem Ablösewert des Kundenkredites.

Für wen eignet sich die GAP-Versicherung?

Die GAP-Versicherung eignet sich für private und gewerbliche Kunden, die bei einem Verlust ihres Fahrzeuges ohne Zusatzkosten ein Ersatz- bzw. Neufahrzeug bekommen möchten, um mobil zu bleiben. Es können alle über die BDK finanzierten Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen abgesichert werden. Die GAP-Versicherung leistet selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Kunde sich kein neues Auto zulegen möchte.

Vorteile für Ihre Kunden

  • Finanzielle Sicherheit bei Verlust des finanzierten Fahrzeuges.
  • Reduziertes Risiko von Nachzahlungen im Rahmen des Darlehensvertrags.
  • Erleichtert bei Diebstahl und Totalschaden die sofortige Neubeschaffung eines Fahrzeuges.
  • Geringe Versicherungsprämie, die als Einmalbetrag über das Darlehen mitfinanziert wird. 

Leistungsmerkmale

  • Im Schadenfall ­– bei Diebstahl oder Totalschaden – wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert des Darlehens erstattet. Maximal 15.000 Euro bei Totalschaden oder Diebstahl des Kundenfahrzeuges.
  • Abgedeckt sind neben Unfallschäden (Eigen- oder Fremdverschulden) auch Schäden durch Brand, Explosion, Hagel, Sturm oder Überschwemmung.
  • Zusätzlich werden die Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung bis maximal 1.000 Euro sowie die nicht verbrauchte Anzahlung (sofern geleitstet) erstattet.
  • Reparatur- und Wartungskosten der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt werden bis max. 700 Euro erstattet.*
  • Die Versicherungslaufzeit entspricht der Finanzierungslaufzeit von maximal 84 Monaten.
  • Ihre Kunden werden bei der GAP-Versicherung (Auto-Kredit) über die Société Générale Insurance versichert.
  • Der Versicherungsschutz besteht ab Unterzeichnung des Kreditvertrages, jedoch frühestens ab Übergabe des versicherten Fahrzeuges. Er endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Rate des Kundenkredites gezahlt wurde.
  • Die GAP-Versicherung (Finanzierung) kann von Ihrem Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Versicherungsmonats schriftlich gekündigt werden.
  • Übernahme der nicht verbrauchten Anzahlung (sofern geleistet)

Hinweis: Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Rechtsverbindliche Informationen über alle Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Société Générale Insurance.

Voraussetzungen für die GAP-Versicherung

  • Bei Versicherungsbeginn muss Ihr Kunde mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Erforderlich ist ein Finanzierungsvertrag, der mit der BDK abgeschlossen wurde.
  • Ihr Kunde muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Das Kundenfahrzeug ist in Deutschland zugelassen.
  • Der Kaufpreis gemäß Kaufvertrag des Kundenfahrzeugs: Maximal 80.000 Euro.
  • Maximales Alter des Kundenautos bei Vertragsbeginn: 7 Jahre.
  • Bei Vertragsende darf das Fahrzeug maximal 14 Jahre alt sein (ausgehend vom Datum der Erstzulassung).

Unterstützung bei der GAP-Versicherung für Ihre Kunden 

Die GAP-Versicherung für Ihre Kunden beantragen Sie zusammen mit einer Finanzierung einfach und unkompliziert über unser Online-Kalkulationssystem Phoenix. Sie benötigen weitere Informationen? Details und Leitfäden zu unseren Versicherungsprodukten stehen in Phoenix für Sie zum Download bereit.

* Vorausgesetzt, es wird ein Neu-, Jung, oder Gebrauchtwagen beim selben Händler erworben.

Ihre Vorteile mit der GAP-Versicherung

  • Kundenabsicherung bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Profilierung als kundenorientierter Partner
  • Erste Anlaufstelle für Ihren Kunden im Schadenfall
Sie haben Fragen?

Wir beraten Ihr Autohaus gerne zur Kundenabsicherung mit einer GAP-Versicherung.

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