Mit unseren Restschuldversicherungen sichern Sie die Tilgung des offenen Kreditbetrages Ihres gewerblich finanzierten Fahrzeuges im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit bzw. schwerer Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Verlust der selbstständigen Tätigkeit ab. Der ausstehende Kreditbetrag für Ihr Geschäftsfahrzeug wird übernommen bzw. die Raten weiter getilgt.
Die Restschuldversicherung eignet sich für Freiberufler und Selbständige mit mittlerem persönlichen und hohem finanziellen Sicherheitsbedürfnis – also insbesondere für Einzelunternehmer mit Familie oder Alleinverdiener. Sie können alle Kredite für Ihre gewerblichen Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen absichern, die Sie über uns finanziert haben.
Der Versicherungsschutz kann im Alter von 18 bis 71 Jahren bei der RSV und 18 bis 63 Jahren bei der RSVPlus abgeschlossen werden. Abgesichert sind Sie dann für den Zeitraum bis zur Vollendung des 75. (RSV) bzw. 65. Lebensjahres (RSVPlus).
Risiko | Absicherung mit RSVPlus | Absicherung mit RSV |
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Arbeitsunfähigkeit / Schwere Krankheit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
Arbeitslosigkeit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
Todesfall | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit |
Leistungsfall | Versterben der versicherten Person |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Entfällt |
Leistung | Einmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | Entfällt |
Besondere Ausschlüsse |
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Leistungsfall | Arbeitsunfähigkeit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist jünger als 65 Jahre und ist angestellt oder selbstständig |
Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | 42 Tage |
Besondere Ausschlüsse |
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Leistungsfall | Erstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig |
Leistung | Einmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
Karenzzeit | Entfällt |
Besondere Ausschlüsse | Entfällt |
Leistungsfall | Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit |
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig |
Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
Wartezeit | 3 Monate |
Karenzzeit | 60 Tage |
Besondere Ausschlüsse |
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Die Restschuldversicherung schließen Sie zusammen mit einer BDK-Finanzierung für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug bei Ihrem Autohändler ab. Lassen Sie sich einfach ein individuelles Angebot in Ihrem Autohaus erstellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch direkt an uns wenden.
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl Ihres finanzierten Firmen-Fahrzeugs werden Leistungen der Kfz-Versicherung ergänzt, indem die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglich gezahlten Kaufpreis erstattet wird.
Jetzt mehr über GAP und GAPPlus erfahrenMit BDK Move On sichern Sie Ihre Mobilität im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bzw. bei schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Und das passend zu Ihrer betrieblichen Situation.
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