Restschuldversicherung für gewerblich finanzierte Fahrzeuge

RSV & RSVPlus Absicherung Ihrer Kreditrate.

Mit unseren Restschuldversicherungen sichern Sie die Tilgung des offenen Kreditbetrages Ihres gewerblich finanzierten Fahrzeuges im Todesfall, bei Arbeits­unfähigkeit bzw. schwerer Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Verlust der selbstständigen Tätigkeit ab. Der ausstehende Kreditbetrag für Ihr Geschäftsfahrzeug wird übernommen bzw. die Raten weiter getilgt.

Für wen ist die gewerbliche Restschuldversicherung geeignet?

Die Restschuldversicherung eignet sich für Freiberufler und Selbständige mit mittlerem persönlichen und hohem finanziellen Sicherheitsbedürfnis – also insbesondere für Einzelunternehmer mit Familie oder Alleinverdiener. Sie können alle Kredite für Ihre gewerblichen Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen absichern, die Sie über uns finanziert haben.

RSV und RSVPlus im Vergleich

(Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf die Grafik)

  • Umfassenden Schutz bietet die RSVPlus bei Finanzierungen ab 18 Monaten Laufzeit: Neben dem Todesfall sind auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit und Arbeitslosigkeit über die gesamte Finanzierungslaufzeit abgesichert.
  • Bei der RSV sind die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit für die ersten 12 Monate der Finanzierung abgesichert, sowie der Todesfall für die gesamte Laufzeit.

Produktleistungen: Details im Überblick

Todesfall

Leistungsfall Versterben der versicherten Person
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Entfällt
Leistung Einmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit Entfällt
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen

 

Arbeitsunfähigkeit

Leistungsfall Arbeitsunfähigkeit
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Darlehensnehmer ist jünger als 65 Jahre und ist angestellt oder selbstständig
Leistung Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit 42 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen an Wirbelkörpern Bandscheiben oder Nervenwurzeln

 

Schwere Krankheit

Leistungsfall Erstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Darlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig
Leistung Einmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit Entfällt
Besondere Ausschlüsse Entfällt

 

Arbeitslosigkeit

Leistungsfall Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit
Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt Darlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig
Leistung Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit 3 Monate
Karenzzeit 60 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Auslaufen einer befristeten Beschäftigung

 

Unterstützung beim Abschluss der Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung schließen Sie zusammen mit einer BDK-Finanzierung für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug bei Ihrem Autohändler ab. Lassen Sie sich einfach ein individuelles Angebot in Ihrem Autohaus erstellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch direkt an uns wenden. 
 

Vorteile der Restschuldversicherungen

  • Absicherung des Kreditbetrages für Gewerbetreibende
  • Hoher Schutz bei geringen Kosten

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu unseren Restschuldversicherungen für gewerbliche Autokredite.

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