RSV & RSV Plus

Absicherung für
Ihre Kunden.

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Mit unseren Restschuldversicherungen sichern Ihre Kunden im Todesfall, bei Arbeits­unfähigkeit bzw. schwerer Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit ab – und das mit nur geringen monatlichen Beiträgen. Der ausstehende Kreditbetrag wird übernommen bzw. die Raten weiter getilgt.

Die Restschuldversicherung eignet sich für Kunden mit mittlerem persönlichen und hohem finanziellen Sicherheits­bedürfnis, die selbstständig, unbefristet angestellt oder freiberuflich tätig sind. Es können alle Kredite für Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen abgesichert werden.

Der Versicherungsschutz kann im Alter von 18 bis 71 Jahren bei der RSV und 18 bis 63 Jahren bei der RSVPlus abge­schlossen werden. Abgesichert sind Sie dann für den Zeitraum bis zur Vollendung des 75. (RSV) bzw. 65. Lebensjahres (RSVPlus).

Unterstützung bei den Restschuldversicherungen für Ihre Kunden

Die Restschuldversicherungen für Ihre Autohaus-Kunden fragen Sie im Anschluss der Finanzierungskalkulation über unser Online-Kalkulationssystem PHOENIX an. Zusätzlich finden Sie in PHOENIX ausführliche Informationen und Leitfäden zu unseren Produkten für Ihre privaten und gewerblichen Kunden.

RSV und RSVPlus im Vergleich

Arbeitsunfähigkeit / Schwere KrankheitÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit
ArbeitslosigkeitÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit
TodesfallÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit
Arbeitsunfähigkeit / Schwere KrankheitFür die ersten 12 Monate der Finanzierung
ArbeitslosigkeitFür die ersten 12 Monate der Finanzierung
TodesfallÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit
  • Umfassenden Schutz bietet die RSVPlus bei Finanzierungen ab 18 Monaten Laufzeit: Neben dem Todesfall sind auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit und Arbeitslosigkeit über die gesamte Finanzierungslaufzeit abgesichert.
  • Bei der RSV sind die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit für die ersten 12 Monate der Finanzierung abgesichert, sowie der Todesfall für die gesamte Laufzeit.

Produkt­leistungen:
Details im Überblick

LeistungsfallArbeitsunfähigkeit
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittDarlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig
LeistungMax. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate (exkl. Unfall)
Karenzzeit42 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen an Wirbelkörpern Bandscheiben oder Nervenwurzeln

LeistungsfallErstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittDarlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig
LeistungEinmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate (exkl. Unfall)
KarenzzeitEntfällt
Besondere AusschlüsseEntfällt
LeistungsfallArbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittDarlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig
LeistungMax. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate
Karenzzeit60 Tage
Besondere Ausschlüsse
  • Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Auslaufen einer befristeten Beschäftigung

LeistungsfallVersterben der versicherten Person
Leistungsvoraussetzung bei SchadeneintrittEntfällt
LeistungEinmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit3 Monate (exkl. Unfall)
KarenzzeitEntfällt
Besondere Ausschlüsse
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen

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