
RSV & RSV Plus
Sichern Sie sich finanziell ab.
Mit unseren Restschuldversicherungen sorgen Sie dafür, dass Sie immer genug Geld haben, um Ihre Rechnungen und Ausgaben zu bezahlen. Wie z. B. Ihre Kreditrate.
Die RSV und RSVPlus sichern Sie im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit bzw. schwerer Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Verlust der selbstständigen Tätigkeit ab.
Für wen ist die gewerbliche Restschuldversicherung geeignet?
Die Restschuldversicherung eignet sich für Freiberufler und Selbständige mit mittlerem persönlichen und hohem finanziellen Sicherheitsbedürfnis – also insbesondere für Einzelunternehmer mit Familie oder Alleinverdiener.
Der Versicherungsschutz kann im Alter von 18 bis 71 Jahren bei der RSV und 18 bis 63 Jahren bei der RSVPlus abgeschlossen werden. Abgesichert sind Sie dann für den Zeitraum bis zur Vollendung des 75. (RSV) bzw. 65. Lebensjahres (RSVPlus).
Unterstützung beim Abschluss der Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung schließen Sie im Anschuss an eine BDK-Finanzierung bei Ihrem Autohändler ab. Lassen Sie sich einfach ein individuelles Angebot in Ihrem Autohaus erstellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch direkt an uns wenden.
RSV und RSVPlus im Vergleich
| Arbeitsunfähigkeit / Schwere Krankheit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit |
|---|---|
| Arbeitslosigkeit | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit |
| Todesfall | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit |
| Arbeitsunfähigkeit / Schwere Krankheit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
|---|---|
| Arbeitslosigkeit | Für die ersten 12 Monate der Finanzierung |
| Todesfall | Über die gesamte Finanzierungslaufzeit |
- Umfassenden Schutz bietet die RSVPlus bei Finanzierungen ab 18 Monaten Laufzeit: Neben dem Todesfall sind auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit und Arbeitslosigkeit über die gesamte Finanzierungslaufzeit abgesichert.
- Bei der RSV sind die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bzw. schwere Krankheit für die ersten 12 Monate der Finanzierung abgesichert, sowie der Todesfall für die gesamte Laufzeit.
Produktleistungen: Details im Überblick
| Leistungsfall | Arbeitsunfähigkeit |
|---|---|
| Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist jünger als 65 Jahre und ist angestellt oder selbstständig |
| Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Derlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
| Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
| Karenzzeit | 42 Tage |
| Besondere Ausschlüsse |
|
| Leistungsfall | Erstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit, Taubheit |
|---|---|
| Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist 65 Jahre und älter oder nicht erwerbstätig |
| Leistung | Einmalig: Übernahme von 6 monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
| Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
| Karenzzeit | Entfällt |
| Besondere Ausschlüsse | Entfällt |
| Leistungsfall | Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit |
|---|---|
| Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Darlehensnehmer ist angestellt oder selbstständig |
| Leistung | Max. 12 Monate: Übernahme der monatlichen Darlehensraten, exkl. erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden) |
| Wartezeit | 3 Monate |
| Karenzzeit | 60 Tage |
| Besondere Ausschlüsse |
|
| Leistungsfall | Versterben der versicherten Person |
|---|---|
| Leistungsvoraussetzung bei Schadeneintritt | Entfällt |
| Leistung | Einmalig: Übernahme des ausstehenden Kreditbetrages, inkl. einer erhöhten Schlussrate (wenn vorhanden) |
| Wartezeit | 3 Monate (exkl. Unfall) |
| Karenzzeit | Entfällt |
| Besondere Ausschlüsse |
|
So schließen Sie die RSV & RSVPlus ab:
Sprechen Sie einfach Ihren Autohändler an – er unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Finanzierung Ihres neuen Fahrzeugs mit RSV oder RSVPlus


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Wir sind für Sie da!
Brauchen Sie Hilfe oder mehr Informationen? Schreiben Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gern. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.
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Freitag: 8:00–16:00 Uhr
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Bei einem Totalschaden oder Diebstahl Ihres finanzierten Fahrzeugs werden Leistungen der Kfz-Versicherung ergänzt, indem die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglich gezahlten Kaufpreis erstattet wird.
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