RSV & RSVPlus

Schutz für Ihre Kreditrate

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Mit unseren Restschuldversicherungen schützen Sie die Rückzahlung Ihres Kredits für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug. Die Versicherung hilft Ihnen, wenn Sie sterben, krank werden, arbeitsunfähig sind oder Ihre Arbeit verlieren – auch wenn Sie selbstständig sind.

Diese Versicherungen passen besonders gut für Freiberufliche und Selbstständige. Vor allem für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit Familie oder wenn Sie allein verdienen. Sie können alle Kredite für neue, junge oder gebrauchte Fahrzeuge absichern, die Sie über uns finanziert haben.

Wer kann die Versicherung abschließen?

  • RSV: Für Personen von 18 bis 71 Jahren
  • RSV Plus: Für Personen von 18 bis 63 Jahren

Der Schutz gilt bis zum 75. Lebensjahr (RSV) oder bis zum 65. Lebensjahr (RSVPlus).

Wie bekommen Sie die Restschuldversicherung?

Sie schließen die Versicherung im Anschluss an eine BDK-Finanzierung bei Ihrem Autohändler ab. Fragen Sie einfach nach einem Angebot.

Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden. 

RSV und RSVPlus im Vergleich

Arbeitsunfähigkeit / Schwere KrankheitSchutz während der gesamten Finanzierungslaufzeit
Arbeitslosigkeit / Verlust der selbständigen TätigkeitSchutz während der gesamten Finanzierungslaufzeit
TodesfallSchutz während der gesamten Finanzierungslaufzeit
Arbeitsunfähigkeit / Schwere KrankheitSchutz für die ersten 12 Monate der Finanzierungslaufzeit
Arbeitslosigkeit / Verlust der selbständigen TätigkeitSchutz für die ersten 12 Monate der Finanzierungslaufzeit
TodesfallSchutz für die gesamte Finanzierungslaufzeit
  • RSVPlus schützt Sie bei Finanzierungen ab 18 Monaten Laufzeit. Die Versicherung zahlt bei: Arbeitsunfähigkeit oder schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Tätigkeit sowie im Todesfall – während der gesamten Laufzeit.
  • RSV schützt Sie bei: Arbeitsunfähigkeit oder schwerer Krankheit und Arbeitslosigkeit bzw. Verlust der selbständigen Tätigkeit für die ersten 12 Monate sowie im Todesfall für die gesamte Laufzeit.

Leistungen im Überblick

Wann zahlt die Versicherung?Bei Arbeitsunfähigkeit
Wer ist geschützt?Personen unter 65 Jahren, die angestellt oder selbstständig sind.
Was zahlt die Versicherung?Bis zu 12 Monate übernimmt sie Ihre monatlichen Kreditraten (ohne erhöhte Schlussrate, falls vorhanden).
Wartezeit:3 Monate (bei Unfall entfällt die Wartezeit)
Karenzzeit:42 Tage
Ausnahmen:Kein Schutz bei Suizid in den ersten 2 Jahren, psychischen Erkrankungen oder Problemen mit Wirbeln, Bandscheiben oder Nerven
Wann zahlt die Versicherung?Bei Erstdiagnose von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit oder Taubheit
Wer ist geschützt?Personen ab 65 Jahren oder nicht erwerbstätige Personen
Was zahlt die Versicherung?Einmalig 6 Monatsraten (ohne erhöhte Schlussrate)
Wartezeit:3 Monate (bei Unfall entfällt die Wartezeit)
Karenzzeit: Keine
AusnahmenKeine
Wann zahlt die Versicherung?Bei Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit
Wer ist geschützt?Angestellte und Selbstständige
Was zahlt die Versicherung?Bis zu 12 Monate übernimmt sie Ihre monatlichen Kreditraten (ohne erhöhte Schlussrate)
Wartezeit:3 Monate
Karenzzeit:60 Tage
Ausnahmen:Kein Schutz bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit oder wenn ein befristeter Vertrag endet
Wann zahlt die Versicherung?Wenn die versicherte Person stirbt
Was zahlt die Versicherung?Einmalig den offenen Kreditbetrag, inklusive erhöhter Schlussrate (wenn vorhanden)
Wartezeit:3 Monate (bei Unfall entfällt die Wartezeit)
Karenzzeit:Keine
Ausnahmen:Kein Schutz bei Suizid in den ersten 2 Jahren oder psychischen Erkrankungen

So schließen Sie die RSV & RSVPlus ab

Sprechen Sie Ihren Autohändler an. Er macht Ihnen gerne ein Angebot für die Finanzierung mit RSV oder RSVPlus.

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da!

Hinweis: Aktuell erreichen uns besonders viele Anfragen, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir danken für Ihr Verständnis und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Unsere Kunden können viele Anliegen direkt im Kundenportal Meine BDK selbst bearbeiten, z. B.:

  • Ablösesumme berechnen
  • Kontostand und Ratenverlauf einsehen
  • Bankverbindung  ändern

Weitere Versicherungen für Ihren Schutz

Kaufpreis­versicherungen
(GAP & GAPPlus)

Wenn Ihr finanziertes Firmenfahrzeug einen Totalschaden hat oder gestohlen wird, zahlt die Versicherung die Differenz zwischen dem aktuellen Wert des Autos und dem ursprünglichen Kaufpreis. So sind Sie finanziell besser geschützt.

Reparaturkosten­versicherung
(BDK ReKoSchutz)

Diese Versicherung schützt wichtige und teure Bauteile Ihres Autos. Sie gilt, wenn die Herstellergarantien abgelaufen sind. So sparen Sie hohe Kosten. Außerdem sorgt die Versicherung dafür, dass Sie mobil bleiben.  

Mobilitätsabsicherung
(BDK Move On)

BDK Move On schützt Sie, wenn Sie wegen schwerer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr arbeiten können. Den Schutz wählen Sie passend zu Ihrer Lebenssituation.