Restschuld­versicherung
RSV & RSVPlus

Schützen Sie z. B Ihre Kreditrate.

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Wer zahlt Ihre monatlichen Kreditraten, wenn Sie es selbst nicht können? Zum Beispiel bei schwerer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder im Todesfall? Sie möchten sicher nicht, dass Ihr Ehepartner, Ihre Ehepartnerin oder Ihre Familie die Zahlungen übernehmen muss. Mit unseren Restschuldversicherungen sorgen Sie dafür, dass Sie immer genug Geld haben, um Ihre Rechnungen und Ausgaben zu bezahlen. Wie z. B. Ihre Kreditrate.

Das ist besonders wichtig, wenn Sie selbstständig, unbefristet angestellt oder freiberuflich tätig sind. So gehen Sie beim Abschluss Ihrer Autofinanzierung kein finanzielles Risiko ein.

Wer kann die Versicherung abschließen?

  • RSV: 18 bis 71 Jahren
  • RSVPlus: 18 bis 63 Jahren
  • Der Schutz gilt bis zum Ende des 75. Lebensjahres (RSV) bzw. bis zum Ende des 65. Lebensjahres (RSVPlus).
Arbeitsunfähigkeit / Schwere KrankheitÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit
ArbeitslosigkeitÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit
TodesfallÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit
Arbeitsunfähigkeit / Schwere KrankheitFür die ersten 12 Monate der Finanzierung
ArbeitslosigkeitFür die ersten 12 Monate der Finanzierung
TodesfallÜber die gesamte Finanzierungslaufzeit

Die RSVPlus schützt Sie bei

  • Arbeitsunfähigkeit oder schwerer Krankheit für die gesamte Laufzeit der Finanzierung
  • Arbeitslosigkeit für die gesamte Laufzeit der Finanzierung
  • Todesfall über die gesamte Laufzeit
  • Gilt für Finanzierungen ab einer 18 Monaten Laufzeit

Die RSV schützt Sie bei

  • Arbeitsunfähigkeit oder schwerer Krankheit für die ersten 12 Monate der Finanzierung
  • Arbeitslosigkeit für die ersten 12 Monate der Finanzierung
  • Todesfall über die gesamte Laufzeit der Finanzierung

Leistungen: der RSVPlus und RSV im Detail:

Was ist geschützt?Arbeitsunfähigkeit
Wer ist geschützt?Personen unter 65 Jahren, die angestellt oder selbstständig sind.
Was wird bezahlt?Die monatlichen Kreditraten für maximal 12 Monate (ohne erhöhte Schlussrate)
Wann beginnt der Schutz?Nach 3 Monaten Wartezeit (außer bei Unfall) und 42 Tagen Karenzzeit
Was ist ausgeschlossen?
  • Versuchter Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen an Wirbeln, Bandscheiben oder Nervenwurzeln

Was gilt als schwere Krankheit?Erstdiagnosen von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Blindheit oder Taubheit
Wer ist geschützt?Personen ab 65 Jahren oder ohne Erwerbs­tätigkeit
Was wird bezahlt?Einmalig werden die monatlichen Kreditraten für maximal 6 Monatsraten übernommen (ohne erhöhte Schlussrate)
Wann beginnt der Schutz?Nach 3 Monaten Wartezeit (außer bei Unfall); keine Karenzzeiten oder Ausnahmen
Wann wird eine Leistung ausgezahlt?Bei Arbeitslosigkeit oder Verlust der selbstständigen Arbeit
Wer ist geschützt?Personen, die angestellt oder selbstständig sind
Was wird bezahlt?Die monatlichen Kreditraten für maximal 12 Monate (ohne erhöhte Schlussrate)
Wann beginnt der Schutz?Nach 3 Monaten Wartezeit und 60 Tagen Karenzzeit
Was ist ausgeschlossen?
  • Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslosigkeit nach Ende eines befristeten Arbeitsvertrags

Wann wird eine Leistung ausgezahlt?Wenn die versicherte Person verstirbt
Was wird bezahlt?Der offene Kreditbetrag, inklusive erhöhter Schlussrate
Wann beginnt der Schutz?Nach 3 Monaten Wartezeit (außer bei Unfall); keine Karenzzeiten
Was ist ausgeschlossen?
  • Suizid in den ersten 2 Vertragsjahren
  • Psychische Erkrankungen

So schließen Sie die RSV & RSVPlus ab:

Sprechen Sie Ihren Autohändler an. Er macht Ihnen ein Angebot für die Finanzierung mit RSV oder RSVPlus.

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da!

Hinweis: Aktuell erreichen uns besonders viele Anfragen, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir danken für Ihr Verständnis und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Unsere Kunden können viele Anliegen direkt im Kundenportal Meine BDK selbst bearbeiten, z. B.:

  • Ablösesumme berechnen
  • Kontostand und Ratenverlauf einsehen
  • Bankverbindung  ändern

Weitere Versicherungen für Ihren Schutz

Kaufpreis­versicherung
(GAP & GAPPlus)

Wenn Ihr finanziertes Auto gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, zahlt die Versicherung die Lücke zwischen dem Wert des Autos und dem Kaufpreis. So bekommen Sie den Kaufpreis zurück.

Reparaturkosten­versicherung
(BDK ReKoSchutz)

Diese Versicherung schützt wichtige und teure Teile Ihres Autos. Sie gilt, wenn die Herstellergarantien abgelaufen sind. Außerdem sorgt sie dafür, dass Sie mobil bleiben.

Mobilitätsabsicherung
(BDK Move On)

BDK Move On unterstützt Sie finanziell, wenn Sie schwer krank oder arbeitsunfähig werden und im Todesfall. Auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit sind Sie abgesichert.