GAP & GAPPlus

Kaufpreisschutz bei
Fahrzeugverlust.

Was ist GAP?
„GAP“ ist ein englischer Begriff. Es ist die Abkürzung für „Guaranteed Asset Protection“. Das bedeutet: garantierter Schutz eines Wertes. Gleichzeitig bedeutet „Gap“ auch Lücke. Wenn Ihr Auto einen Totalschaden hat oder gestohlen wird, bekommen Sie von der Kfz-Versicherung nur den aktuellen Wert des Autos. Dieser Wert ist meist niedriger als der Preis, den Sie beim Kauf bezahlt haben, oder als der Restbetrag, den die Bank von Ihnen fordert. Die Differenz müssen Sie selbst bezahlen.

Wie hilft Ihnen die GAP-Versicherung?
Unsere GAP-Versicherungen zahlen die Lücke zwischen dem aktuellen Wert des Autos und dem Kaufpreis oder der Restforderung der Bank. So haben Sie genug Geld, um ein neues Auto mit ähnlicher Ausstattung zu kaufen. Auch mitgeführte Sachen wie Dachboxen oder Kinderwagen sind häufig mitversichert.

GAP und GAPPlus im Vergleich

GAP:

  • Erstattet die Differenz zwischen dem Wert des Autos und dem Kaufpreis.
  • Gilt für die ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn.
  • Ab dem 25. Monat wird die Differenz zwischen dem Wert des Autos und dem Restbetrag Ihrer Finanzierung gezahlt.
  • Maximal bis 15.000 Euro.

GAPPlus:

  • Erstattet die Differenz zwischen dem Wert des Autos und dem Kaufpreis.
  • Gilt für die gesamte Vertragsdauer.
  • Maximal bis 30.000 Euro.
  • Die Versicherungssumme steigt jedes Jahr um 3 %, bis maximal 20 % des Kaufpreises des versicherten Fahrzeugs.
  • Übernimmt die Kosten für einen Ersatzwagen bis zu 30 Tage und maximal 25 Euro pro Tag.*
  • Schutz bei Diebstahl oder Totalschaden durch Unfall, Brand, Explosion, Hagel oder Überschwemmung.
  • Übernimmt die Selbstbeteiligung Ihrer Kaskoversicherung bis 1.000 Euro.
  • Erstattet Reparatur- und Wartungskosten der letzten 12 Monate bis maximal 700 Euro.
  • Mitgeführtes Zubehör ist mitversichert:
    • Kindersitz bis 300 Euro
    • Kinderwagen bis 700 Euro
    • Hundebox bis 100 Euro
    • Dachbox bis 300 Euro
    • Fahrradträger bis 350 Euro
    • Golfbag und Golfcaddy bis 300 Euro
    • Gepäck (ohne Elektrogeräte und Bargeld) bis 400 Euro
  • Bezuschusst ein Fahrtraining nach einem Unfall mit bis zu 200 Euro.
  • Versicherung läuft so lange wie Ihre Fahrzeugfinanzierung, maximal 96 Monate.
  • Die Prämie zahlen Sie einmalig. Sie wird auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen und in der monatlichen Rate mitbezahlt.
  • Ihr Fahrzeug wird über die  Société Générale Insurance versichert.
  • Versicherungsschutz beginnt mit der Unterzeichnung des Kreditvertrags, aber frühestens bei Übergabe des Fahrzeugs.

*Voraussetzung für den Ersatzwagen: Kauf eines Neu-, Jung- oder Gebrauchtwagens beim gleichen Händler.

Hinweis: Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Eine rechtsverbindliche Auskunft über alle Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungs­­bedingungen der Société Générale Insurance.

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben einen Finanzierungsvertrag mit der BDK abgeschlossen.
  • Ihr Wohnsitz ist in Deutschland.
  • Ihr Auto ist in Deutschland zugelassen.
  • Der Kaufpreis des Autos beträgt maximal 80.000 Euro.
  • Für GAP:
    • Das Auto ist bei Vertragsbeginn höchstens 8 Jahre alt (ab Datum der Erstzulassung).
    • Das Auto ist bei Vertragsende höchstens 15 Jahre alt (ab Datum der Erstzulassung).
  • Für GAPPlus:
    • Das Auto ist bei Vertragsbeginn höchstens 6 Jahre alt (ab Datum der Erstzulassung).
    • Das Auto ist bei Vertragsende höchstens 13 Jahre alt (ab Datum der Erstzulassung).

So schließen Sie eine GAP- Versicherung ab:

Sprechen Sie Ihren Autohändler an. Er macht Ihnen ein Angebot für die Finanzierung mit GAP-Versicherung.

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Weitere Versicherungen für Ihren Schutz

Restschuld­versicherungen
(RSV & RSVPlus)

Schützen Ihre Kreditraten bei Arbeitsunfähigkeit, schwerer Krankheit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder im Todesfall.

Reparaturkosten­versicherung
(BDK ReKoSchutz)

Diese Versicherung schützt wichtige und teure Teile Ihres Autos. Sie gilt, wenn die Herstellergarantien abgelaufen sind. Außerdem sorgt sie dafür, dass Sie mobil bleiben.

Mobilitätsabsicherung
(BDK Move On)

BDK Move On unterstützt Sie finanziell, wenn Sie schwer krank oder arbeitsunfähig werden und im Todesfall. Auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit sind Sie abgesichert.