
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Internetseite und Online-Dienste der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK).
Wir möchten, dass unsere Internetseite und Online-Dienste für alle Menschen leicht zugänglich und gut nutzbar sind. Deshalb bemühen wir uns, unsere Inhalte so barrierefrei wie möglich zu machen.
Wann ist eine Internetseite barrierefrei?
Als Bank müssen wir unsere Internetseite nach den Regeln des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gestalten.
Eine Internetseite ist barrierefrei, wenn:
- die Texte gut lesbar und hörbar sind (Wahrnehmbarkeit).
- die Inhalte einfach zu bedienen sind (Bedienbarkeit).
- die Informationen leicht zu verstehen sind (Verständlichkeit).
- die Seite mit verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln funktionieren (Robustheit).
Was tun wir, um die Barrierefreiheit zu verbessern?
Um die Barrierefreiheit zu verbessern, orientieren wir uns an internationalen Standards.
Dazu gehören
- die Europäische Norm (EN) 301 549 und
- die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Diese Standards helfen uns, unsere Internetseite so zu gestalten, dass sie für alle Menschen leicht zugänglich und gut nutzbar ist.
Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Stufe AA der WCAG zu erfüllen.
Welche Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt?
Damit Sie unsere Internetseite besser nutzen können, haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Wir haben die Farben von Schrift und Hintergrund verbessert, damit Texte besser lesbar sind.
- Wir haben unsere Inhalte mit einem speziellen Programm für Barrierefreiheit von Google Chrome überprüft und verbessert.
- Wir haben die Navigation vereinfacht und dafür gesorgt, dass unsere Inhalte auch mit der Tastatur und ohne Maus bedienbar sind.
- Unsere Internetseite kann mit dem Bildschirmleseprogramm (Screenreader) NVDA genutzt werden.
- Unsere Internetseite funktioniert mit den aktuellen Versionen von Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Apple Safari.
- Wir schreiben unsere Texte so verständlich wie möglich und erklären schwierige Begriffe in einem Lexikon.
- Es gibt ein Informationsblatt in einfacher Sprache zu unseren Produkten und Dienstleistungen.
Wir haben die Barrierefreiheit unserer Website im Juni 2025 selbst überprüft.
Wir wissen, dass wir noch nicht perfekt sind. Deshalb arbeiten wir jeden Tag daran, unseren Service zu verbessern.
Barrieren melden: Feedback und Anfragen zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Probleme auf unserer Website bemerken oder mehr Informationen zur Barrierefreiheit wünschen, freuen wir uns über Ihr Feedback.
Sie können uns schriftlich oder telefonisch erreichen:
Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH
Fuhlsbüttler Straße 437
22309 Hamburg
Telefon: 040 48091-8
E-Mail: feedback@bdk-bank.de
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und werden Ihre Hinweise schnell prüfen. Ihr Beitrag hilft uns, die Barrierefreiheit für alle zu verbessern.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie weiterhin Probleme mit der Barrierefreiheit auf unserer Website haben und wir Ihnen nicht helfen konnten, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Dies ist ein kostenloses Verfahren, bei dem eine Stelle hilft, Konflikte zu lösen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Marktüberwachungsbehörde
Die Überwachung der Barrierefreiheit liegt bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Die Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde sind:
Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 391155
39114 Magdeburg
E-Mail-Adresse: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: (0391) 567 4530
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt.